Allgemeine Geschäftsbedingungen der Destination Management Europa GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen geltend für alle Verträge und vorvertragliche Bezie-hungen im Zusammenhang mit der Beauftragung der Destination Management Europa GmbH (Destination Management Europa Company / Meeting Incentive Congress Events) und sowie für alle damit zusammenhängenden Nebenleistungen, die die Destination Management GmbH - im nachfolgenden auch DMC Europe genannt - mit ihren Auftraggebern verhandelt, abschließt bzw. auch durch Dritte leistet.
2. Aufträge
2.1. Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst durch eine vorherige schriftliche Auftragsbestätigung der DMC Europe zustande. Enthält die Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem gegebenen Auftrag, so gelten die Änderungen als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht gegen die Än-derungen widerspricht und/ oder die Leistungen der DMC Europe annimmt.
2.2. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
2.3. Unabhängig davon kommt ein Vertrag zustande, wenn der Auftraggeber die Leistungen der DMC Europe annimmt bzw. die DMC Europe Leistungen/ Teilleistungen tatsächlich auch durch Dritte erbracht hat.
2.4. Kurzfristige Auftragsänderungen bedürfen, sofern sie den Auftragsumfang überschreiten, der schriftlichen Bestätigung durch die DMC Europe.
2.5. Während der Durchführung eines Auftrags ist der Mitarbeiter bzw. beauftragte Unterauftragneh-mer nur berechtigt, die vom Auftraggeber gewünschte Auftragsänderungen durchzuführen, wenn diese den üblichen bzw. geringfügigen Umfang nicht überschreiten. Verlangt der Auftraggeber eine Auftragsänderung, die außerhalb des üblichen Umfangs liegt, so hat sich der Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer fernmündlich die Genehmigung für diese Auftragsänderung einzuholen. Ist dies nicht möglich und stimmen der Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer dieser Änderung zu, so werden dem Auftraggeber die üblichen Kosten für die Änderung in Rechnung gestellt. Außer-dem haftet der Auftraggeber für evtl. entstandene Schäden selbst.
3. Leistungen
3.1. Die DMC Europe bietet in der Regel B2B sowie B2C die unterschiedlichen Leistungen für meist ausländische Auftraggeber an. Hierzu gehören u.a.:
• Die Vermittlung bzw. Buchung von Hotelunterkünften.
• Die Vermittlung bzw. Reservierung von Restaurants
• Die Vermittlung von Limousinen und Bussen
• Die Vermittlung ggf. auch den Aufbau eines Messestands.
• Die Organisation von Events und Workshops.
• Die Vermittlung ggf. auch den Aufbau eines Messestands.
• Die Unterstützung bei der Presseinformation bzw. Öffentlichkeitsarbeit und Ansprache möglicher Kunden.
cher Kunden.
• Sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
3.2. Da diese Dienstleistungen meist sehr individuell sind, ist es erforderlich, dass ein interessierter Auftraggeber in der Regel eine schriftliche Anfrage auch per Email an die DMC Europe stellt. In dieser Anfrage sollen möglicherweise auch die zu erreichenden Ziele, Zeiträume und eingesetzten Mittel genannt werden. https://dmceuropa.com/
3.3. Die DMC Europe wird daraufhin ein zeitlich befristetes vorläufiges Leistungsangebot inklusive der hierfür notwendigen Kosten und Gebühren erstellen. Anschließend können mögliche individuelle Modifikationen auch fernmündlich geklärt werden.
Modifikationen auch fernmündlich geklärt werden.
3.4. Auf der Basis dieses geklärten besonderen gewünschten Leistungsumfang erstellt die DMC Europe ein modifiziertes Angebot, das der Auftraggeber grundsätzlich schriftlich auch per Email zu bestä-tigen hat.
tigen hat.
3.5. Der Vertrag kommt anschließend durch die Auftragsbestätigung der DMC Europe zustande.
3.6. DMC Europe hat das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber nicht die in dem Angebot der DMC Europe genannten Zahlungen oder Teilzahlungen erbringt bzw. sonstigen genannten Bedingungen erfüllt.
3.7. Zusätzlich gewünschte Leistungen nach Vertragsabschluss werden in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt und müssen unverzüglich bzw. im Rahmen einer Zusatzvereinbarung beglichen werden. Dies kann auch in Form eines Pauschalhonorars erfolgen.
4. Durchführung des Auftrags
4.1. Die DMC Europe wird die Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durchführen. Geschuldet sind, falls nicht anders vereinbart, Leistungen mittlerer Art und Güte.
4.2. Die DMC Europe ist berechtigt, die Aufträge durch Unterauftragnehmer durchführen zu lassen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3. Die DMC Europe verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer die entsprechenden Zulassungsbedingungen bzw. Genehmigungen besitzen.
4.4. Sollten sich insbesondere bei zeitlich längeren Aufträgen aufgrund von Änderungen der Marktbe-dingungen oder rechtlicher Vorschriften ergeben, die die Durchführung des Auftrags beeinflussen können oder sogar tatsächlich modifizieren werden, so werden die Auftraggeber hiervon frühzei-tig benachrichtigt. Sollten sich hierdurch Änderungen bei der Durchführung des Auftrags ergeben, die das Ergebnis der gewünschten Leistung nur unwesentlich beeinträchtigen, so stimmt der Auf-traggeber diesen Änderungen schon im Voraus zu, sofern er nicht ausdrücklich derartige Ände-rungen im Rahmen der Auftragsvergabe abgelehnt hat. Widerspricht der Auftraggeber notwendi-gen Änderungen, die die Durchführung wesentlich beeinträchtigen und wird keine Einigung über den neuen Ablauf gefunden werden, so hat der Auftraggeber die bis dahin entstandenes Kosten und Gebühren zu tragen.
4.5. Im Übrigen wird die DMC Europe den Auftraggeber periodisch über den Stand der Durchführung des Auftrags informieren, insbesondere wenn es sich um Maßnahmen handelt, die den Auftrag-geber selbst betreffen.
4.6. DMC Europe ist berechtigt, mit der Durchführung eines Auftrags so lange zu warten, bis der Auf-traggeber die vereinbarten Zahlungen bzw. Sicherheiten erbracht hat.
5. Vergütung
5.1. Da es sich bei der Durchführung des jeweiligen Auftrags um sehr individuelle Leistungen handelt, können Preise auch für Hotelunterkünfte nur als allgemeine Richtlinien gewertet werden.
5.2. Da sich bestimmte Gebühren Dritter im Laufe eines längeren Zeitraums ändern können, stimmt der Auftraggeber schon bei der Auftragsvergabe derartigen Preisanpassungen zu, falls nicht aus-drücklich ein Festpreis festgelegt wurde.
5.3. Im Übrigen wird der endgültige Preis durch die Auftragsbestätigung festgelegt.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die Zahlung erfolgt über eine Kreditkarte, die auch als Sicherheit für mögliche Schadenersatzsprü-che genutzt werden kann oder durch Anzahlungen auf das genannte Konto von DMC Europe. Im Falle der Zahlung mit Hilfe einer Kreditkarte erhöht sich die Vergütung um 2,5% (in Worten zwei-kommafünf Prozent)
6.2. Im Übrigen wird die Zahlungsbedingungen in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genau festgelegt.
6.3. Kann die Dienstleistung von DMC Europe aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Auftrag-geber zu vertreten sind, wenn z.B. der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt, oder aufgrund von höherer Gewalt wie Pandemie, Krieg oder sonstige nicht von der DMC Europe zu vertretenen Ursachen, besteht der Entgeltanspruch von der DMC Europe in voller Höhe des Auftragswertes weiter. Die Vertragsparteien werden sich jedoch um eine Kulanzrege-lung ohne rechtliche Verbindlichkeit bemühen.
7. Stornobedingungen
7.1. Die Stornobedingungen hängen sehr stark von dem jeweiligen Auftrag ab, da bestimmte Leistun-gen von der DMC Europe im Voraus bezahlt werden müssen und deshalb nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Die Stornobedingungen werden daher in dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt.
7.2. Sollten für den Auftraggeber gebuchten Zimmer oder andere Leistungen nicht mehr durch die DMC Europe stornierbar sein, so ist auch eine Stornierung durch den Auftraggeber nicht möglich.
7.3. Sollte es der DMC Europe möglich sein, den bereits gebuchten Auftrag anderweitig zu vergeben, so wird die DMC Europe die Stornogebühren im Rahmen einer Kulanz ohne rechtliche Verpflich-tung in angemessener Höhe zur Deckung der entstandenen Kosten reduzieren.
8. Haftung und Pflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Mitteilung aller für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen an die DMC Europe und die notwendigen Da-ten, soweit möglich, schon in der Auftragsanfrage der DMC Europe mitzuteilen.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf einen sorgsamen und respektvollen Umgang mit den ge-buchten Gegenständen. Alle für die Nutzung des Fahrzeuges maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind von dem Auftraggeber zu beachten. Der Auftraggeber hat dafür zu sor-gen, dass die Personen, die die Leistungen der DMC Europe im Auftrage des Auftraggebers in An-spruch nehmen, die gleiche Sorgfalt und respektvollen Umgang walten lassen. Die Vertragspar-teien gewähren sich gegenseitig Kunden- und Lieferantenschutz zu. Die Auftraggeber werden da-her nicht unter Umgehung von DMC Europe die Dienstleister ansprechen bzw. umgehen, die von der DMC Europe mit der Durchführung von den Aufträgen oder Teilen hiervon beauftragt wurden, bzw. die die DMC Europe den Auftraggebern im Rahmen eines Auftrags genannt hatten. Das be-trifft auch die unbefugte Weitergabe dieser Daten an Dritte Im Falle der unberechtigten Weiter-gabe der Kontaktdaten bzw. der Umgehung dieser Pflichten zahlen der Auftraggeber eine Ver-tragsstrafe in Höhe von 50.000 €.
8.3. Der Auftraggeber haftet im Übrigen für Schäden, die durch die Personen verursacht werden, die im Auftrag oder Duldung des Auftraggebers die Leistungen von DMC Europe in Anspruch nehmen.
9. Haftung der DMC EUROPE
9.1. Die DMC Europe hat für mögliche Schäden eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Versicherungsbedingungen dieser Versicherung verwiesen, die im In-ternet eingesehen werden kann. Darüber hinaus haftet die DMC Europe für Vertragsverletzungen grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgenommen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für mittelbare Schäden und entgangenen Ge-winn.
9.2. Die Sachschäden, die dem Auftraggeber aufgrund schuldhaften Verhaltens von DMC Europe ent-stehen und nicht von der Versicherung der DMC Europe getragen werden, werden von der DMC MICE nur ersetzt, wenn sie 1.000,00 EUR nicht übersteigen und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz StVG bleibt von den Regelungen der Ziffer 9 dieser AGB unberührt.
9.3. Jegliche Haftung für Verspätung, deren Ursprung in Umständen liegt, die die DMC Europe nicht beeinflussen kann, ist ausgeschlossen. Hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche sind eben-falls ausgeschlossen.
9.4. Schäden bzw. potenzielle Schäden sind unverzüglich jedoch spätestens 2 Wochen nach der Fest-stellung des Schadens zu melden (grundsätzliche Ausschlussfrist). Bei der Schadensmeldung sind die Regelungen der Haftpflichtversicherung der DMC Europe bzw. deren Mitarbeiter zu beachten. Das betrifft u.a. die Form der Schadensmeldung und die zu erbringenden Beweise. Sollte eine Schadensmeldung nicht in dieser Frist möglich sein, so hat der Auftraggeber zu beweisen, dass ihm eine Meldung des Schadens unmöglich war und dass er unverzüglich nach der objektiven Beendigung der Verhinderung einer Schadensmeldung den Schaden in der erforderlichen Weise gemeldet hat.
10. Datenschutz, Vertraulichkeit
10.1.Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 BDSG darauf hingewiesen, dass die DMC Europe zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und verarbei-tet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Weitergehende Vertraulichkeitsvereinba-rungen können im Rahmen der Auftragserteilung vereinbart werden.
10.2. Im Übrigen werden die Informationen des Auftraggebers vertraulich behandelt.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder eine Lücke im Vertrag vorhanden sein, so bewirkt das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. der Lücke tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die den Sinn des Vertrags am besten entspricht.
12.Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
12.1. Erfüllungsort ist Berlin bzw. der Ort der Leistungserbringung.
12.2. Gerichtsstand ist ausschließlich das Amtsgericht Charlottenburg – Berlin, soweit nicht zwin-gend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Das gilt auch für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder mit Personen und Auftraggeber, die keinen allgemeinen Sitz in Deutschland haben.
12.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht zwingend das Recht eines anderen Landes gilt.
12.4. Die DMC Europe hat das Recht, die AGB ständig insbesondere an neue gesetzliche Rahmenbe-dingungen anzupassen. Grundsätzlich gelten die aktuellen AGB zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses.
13.Anwendungsbereich
Wir, die DMC Europe, nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und schüt-zen Ihre Privatsphäre bei deren Verarbeitung in Übereinstimmung mit den anwendbaren Da-tenschutzvorschriften. Diese Datenschutzerklärung informiert Sie als Besucher der DMC Eu-rope Webseiten, als Nutzer oder Auftraggeber der Online-Plattform von DMC Europe, einer DMC Europe App oder sonstigen Diensten von DMC Europe (darüber, welche personenbezo-genen Daten von Ihnen zu welchem Zweck durch DMC Europe verarbeitet werden. Die DMC Europe Services richten sich nicht an Minderjährige bzw. nicht rechtsfähige Personen.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) ist:
Destination Management Europa GMBH
HRB 254053 B – Berlin Charlottenburg – GF: Fr. M.Bousnina
Brandenburgische Str. 35 -10707 Berlin -Deutschland
E-Mail: info@dmceuropa.com Web: www.dcmeuropa.com
Weitere Informationen zu Destination Management Europa GmbH finden Sie im Impressum:
https://dmceuropa.com/impressum/