Die nachstehenden Geschäftsbedingungen geltend für alle Verträge und vorvertragliche Bezie-
hungen im Zusammenhang mit der Beauftragung der Destination Management Europa GmbH
(Destination Management Europa Company / Meeting Incentive Congress Events) und sowie für
alle damit zusammenhängenden Nebenleistungen, die die Destination Management GmbH – im
nachfolgenden auch DMC Europe genannt – mit ihren Auftraggebern verhandelt, abschließt bzw.
auch durch Dritte leistet.
2.1. Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst durch eine vorherige schriftliche Auftragsbestätigung der
DMC Europe zustande. Enthält die Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem gegebenen
Auftrag, so gelten die Änderungen als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht gegen die Än-
derungen widerspricht und/ oder die Leistungen der DMC Europe annimmt.
2.2. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
2.3. Unabhängig davon kommt ein Vertrag zustande, wenn der Auftraggeber die Leistungen der DMC Europe annimmt bzw. die DMC Europe Leistungen/ Teilleistungen tatsächlich auch durch Dritte
erbracht hat.
2.4. Kurzfristige Auftragsänderungen bedürfen, sofern sie den Auftragsumfang überschreiten, der
schriftlichen Bestätigung durch die DMC Europe.
2.5. Während der Durchführung eines Auftrags ist der Mitarbeiter bzw. beauftragte Unterauftragnehmer nur berechtigt, die vom Auftraggeber gewünschte Auftragsänderungen durchzuführen, wenn diese den üblichen bzw. geringfügigen Umfang nicht überschreiten. Verlangt der Auftraggeber eine Auftragsänderung, die außerhalb des üblichen Umfangs liegt, so hat sich der Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer fernmündlich die Genehmigung für diese Auftragsänderung einzuholen. Ist dies nicht möglich und stimmen der Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer dieser Änderung zu, so werden dem Auftraggeber die üblichen Kosten für die Änderung in Rechnung gestellt. Außer dem haftet der Auftraggeber für evtl. entstandene Schäden selbst.
4.1. Die DMC Europe wird die Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durchführen. Geschuldet
sind, falls nicht anders vereinbart, Leistungen mittlerer Art und Güte.
4.2. Die DMC Europe ist berechtigt, die Aufträge durch Unterauftragnehmer durchführen zu lassen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3. Die DMC Europe verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter bzw. Unterauftragnehmer
die entsprechenden Zulassungsbedingungen bzw. Genehmigungen besitzen.
4.4. Sollten sich insbesondere bei zeitlich längeren Aufträgen aufgrund von Änderungen der Marktbedingungen oder rechtlicher Vorschriften ergeben, die die Durchführung des Auftrags beeinflussen
können oder sogar tatsächlich modifizieren werden, so werden die Auftraggeber hiervon frühzeitig benachrichtigt. Sollten sich hierdurch Änderungen bei der Durchführung des Auftrags ergeben, die das Ergebnis der gewünschten Leistung nur unwesentlich beeinträchtigen, so stimmt der Auftraggeber diesen Änderungen schon im Voraus zu, sofern er nicht ausdrücklich derartige Änderungen im Rahmen der Auftragsvergabe abgelehnt hat. Widerspricht der Auftraggeber notwendigen Änderungen, die die Durchführung wesentlich beeinträchtigen und wird keine Einigung über den neuen Ablauf gefunden werden, so hat der Auftraggeber die bis dahin entstandenes Kosten
und Gebühren zu tragen.
4.5. Im Übrigen wird die DMC Europe den Auftraggeber periodisch über den Stand der Durchführung des Auftrags informieren, insbesondere wenn es sich um Maßnahmen handelt, die den Auftraggeber selbst betreffen.
4.6. DMC Europe ist berechtigt, mit der Durchführung eines Auftrags so lange zu warten, bis der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungen bzw. Sicherheiten erbracht hat.
5.1. Da es sich bei der Durchführung des jeweiligen Auftrags um sehr individuelle Leistungen handelt,
können Preise auch für Hotelunterkünfte nur als allgemeine Richtlinien gewertet werden.
5.2. Da sich bestimmte Gebühren Dritter im Laufe eines längeren Zeitraums ändern können, stimmt
der Auftraggeber schon bei der Auftragsvergabe derartigen Preisanpassungen zu, falls nicht ausdrücklich ein Festpreis festgelegt wurde.
5.3. Im Übrigen wird der endgültige Preis durch die Auftragsbestätigung festgelegt.
6.1. Die Zahlung erfolgt über eine Kreditkarte, die auch als Sicherheit für mögliche Schadenersatzsprüche genutzt werden kann oder durch Anzahlungen auf das genannte Konto von DMC Europe. Im
Falle der Zahlung mit Hilfe einer Kreditkarte erhöht sich die Vergütung um 2,5% (in Worten zwei
kommafünf Prozent)
6.2. Im Übrigen wird die Zahlungsbedingungen in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genau
festgelegt.
6.3. Kann die Dienstleistung von DMC Europe aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Auftrag-
geber zu vertreten sind, wenn z.B. der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt, oder aufgrund von höherer Gewalt wie Pandemie, Krieg oder sonstige nicht von der
DMC Europe zu vertretenen Ursachen, besteht der Entgeltanspruch von der DMC Europe in voller Höhe des Auftragswertes weiter. Die Vertragsparteien werden sich jedoch um eine Kulanzrege-
lung ohne rechtliche Verbindlichkeit bemühen.
7.1. Die Stornobedingungen hängen sehr stark von dem jeweiligen Auftrag ab, da bestimmte Leistungen von der DMC Europe im Voraus bezahlt werden müssen und deshalb nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Die Stornobedingungen werden daher in dem jeweiligen Angebot bzw.
der Auftragsbestätigung festgelegt.
7.2. Sollten für den Auftraggeber gebuchten Zimmer oder andere Leistungen nicht mehr durch die
DMC Europe stornierbar sein, so ist auch eine Stornierung durch den Auftraggeber nicht möglich.
7.3. Sollte es der DMC Europe möglich sein, den bereits gebuchten Auftrag anderweitig zu vergeben, so wird die DMC Europe die Stornogebühren im Rahmen einer Kulanz ohne rechtliche Verpflichtung in angemessener Höhe zur Deckung der entstandenen Kosten reduzieren.
8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Mitteilung aller für die Leistungserbringung
notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen an die DMC Europe und die notwendigen Daten, soweit möglich, schon in der Auftragsanfrage der DMC Europe mitzuteilen.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf einen sorgsamen und respektvollen Umgang mit den gebuchten Gegenständen. Alle für die Nutzung des Fahrzeuges maßgeblichen Vorschriften und
technischen Regeln sind von dem Auftraggeber zu beachten. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Personen, die die Leistungen der DMC Europe im Auftrage des Auftraggebers in Anspruch nehmen, die gleiche Sorgfalt und respektvollen Umgang walten lassen. Die Vertragsparteien gewähren sich gegenseitig Kunden- und Lieferantenschutz zu. Die Auftraggeber werden daher nicht unter Umgehung von DMC Europe die Dienstleister ansprechen bzw. umgehen, die von der DMC Europe mit der Durchführung von den Aufträgen oder Teilen hiervon beauftragt wurden, bzw. die die DMC Europe den Auftraggebern im Rahmen eines Auftrags genannt hatten. Das betrifft auch die unbefugte Weitergabe dieser Daten an Dritte Im Falle der unberechtigten Weitergabe der Kontaktdaten bzw. der Umgehung dieser Pflichten zahlen der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 €.
8.3. Der Auftraggeber haftet im Übrigen für Schäden, die durch die Personen verursacht werden, die im Auftrag oder Duldung des Auftraggebers die Leistungen von DMC Europe in Anspruch nehmen.
9.1. Die DMC Europe hat für mögliche Schäden eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Grundsätzlich werden die Versicherungsbedingungen dieser Versicherung verwiesen, die im Internet eingesehen werden kann. Darüber hinaus haftet die DMC Europe für Vertragsverletzungen
grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgenommen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.
9.2. Die Sachschäden, die dem Auftraggeber aufgrund schuldhaften Verhaltens von DMC Europe entstehen und nicht von der Versicherung der DMC Europe getragen werden, werden von der DMC MICE nur ersetzt, wenn sie 1.000,00 EUR nicht übersteigen und auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz StVG
bleibt von den Regelungen der Ziffer 9 dieser AGB unberührt.
9.3. Jegliche Haftung für Verspätung, deren Ursprung in Umständen liegt, die die DMC Europe nicht beeinflussen kann, ist ausgeschlossen. Hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche sind eben
falls ausgeschlossen.
9.4. Schäden bzw. potenzielle Schäden sind unverzüglich jedoch spätestens 2 Wochen nach der Feststellung des Schadens zu melden (grundsätzliche Ausschlussfrist). Bei der Schadensmeldung sind
die Regelungen der Haftpflichtversicherung der DMC Europe bzw. deren Mitarbeiter zu beachten.
Das betrifft u.a. die Form der Schadensmeldung und die zu erbringenden Beweise. Sollte eine Schadensmeldung nicht in dieser Frist möglich sein, so hat der Auftraggeber zu beweisen, dass ihm eine Meldung des Schadens unmöglich war und dass er unverzüglich nach der objektiven
Beendigung der Verhinderung einer Schadensmeldung den Schaden in der erforderlichen Weise gemeldet hat.
10.1. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 BDSG darauf hingewiesen, dass die DMC Europe zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Weitergehende Vertraulichkeitsvereinbarungen können im Rahmen der Auftragserteilung vereinbart werden.
10.2. Im Übrigen werden die Informationen des Auftraggebers vertraulich behandelt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder eine Lücke im Vertrag vorhanden sein, so bewirkt das
nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
bzw. der Lücke tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die den Sinn des Vertrags am besten entspricht.
12.1. Erfüllungsort ist Berlin bzw. der Ort der Leistungserbringung.
12.2. Gerichtsstand ist ausschließlich das Amtsgericht Charlottenburg – Berlin, soweit nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Das gilt auch für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder mit Personen und Auftraggeber,
die keinen allgemeinen Sitz in Deutschland haben.
12.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht zwingend das Recht eines anderen Landes
gilt.
12.4. Die DMC Europe hat das Recht, die AGB ständig insbesondere an neue gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen. Grundsätzlich gelten die aktuellen AGB zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses.
Wir, die DMC Europe, nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und schüt-
zen Ihre Privatsphäre bei deren Verarbeitung in Übereinstimmung mit den anwendbaren Da-
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